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Aktuelles Thomas Balzer Elektro- und Sicherheitstechnik, Brandschutzberatung

Elektromobilität

WISSENSWERTES ÜBER EINE ELEKTRISCHE LADEEINHEIT in der privaten Nutzung

Welche Wallbox ist die richtige?
Je nach Fahrzeug und der Ladeleistung der Wallbox kann die Dauer eines Ladevorgangs sehr unterschiedlich sein. Der ADAC gibt dazu folgendes Beispiel:
Wer einen 30-kWh-Akku an einer 3,7-kW-Wallbox (230 V, einphasig, 16 A) lädt, muss etwa zehn Stunden warten, bis er vollgeladen ist.
Bei einer 11-kW-Wallbox (400 V, dreiphasig, 16 A) schrumpft die Zeit auf drei Stunden, an einer 22-kW-Steckdose (400 V, dreiphasig, 32 A) dauert es sogar nur noch 90 Minuten.
Kein Wunder, dass die 22-kW-Wallbox stark im Kommen ist. Allerdings muss das Auto auch dafür ausgelegt sein, damit sich die Anschaffung lohnt. Wenn die Ladeleistung des Autos zu niedrig ist, nützt auch die leistungsfähigste Wallbox nichts.
Viele Hersteller verlangen für das Schnellladen mit 11 oder 22 kW einen Aufpreis. Bei einigen Fahrzeugen (etwa Plug-in-Hybride) ist das Schnellladen gar nicht möglich. Außerdem sollten bei der Auswahl der Wallbox die Kosten einbezogen werden: Bei den Anschaffungs- und Installationskosten gibt es zwar nur geringe Unterschiede, doch für eine 22-kW-Wallbox muss der Netzbetreiber in einigen Fällen technische Änderungen vornehmen. An den Baukosten kann man beteiligt werden – das kann schnell mehrere Tausend Euro ausmachen. Der ADAC empfiehlt, bei der Installation einer Wallbox auf ein 11-kW-Modell zurückzugreifen. Denn dieses Modell erlaubt es, sowohl einphasig mit 3,7 kW, zweiphasig mit 7,4 kW als auch dreiphasig mit 11 kW zu laden. Wichtig: Für jede Wallbox ist ein Leitungsschutzschalter und ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) nötig. Bei hochpreisigen Modellen sind die Schalter oft schon integriert, bei günstigeren muss man sie hinzukaufen.

Wallbox-Ladeleistung – welchen Stromanschluss braucht man?
Welcher Stromanschluss benötigt wird, hängt nicht zuletzt von der gewünschten Ladeleistung der Wallbox ab. Wer sich eine hohe Ladeleistung von 11 oder 22 kW wünscht, benötigt in der Regel einen 3-phasigen Drehstromanschluss mit 400 Volt Spannung. Je nachdem, ob eine 11- oder 22-kW-Wallbox angeschlossen wird, wird eine Stromstärke von 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Jede Wallbox muss zuvor beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei einer 22-kW-Wallbox ist zusätzlich immer eine Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Wallboxen mit geringerer Leistung (3,7 und 7,4 kW) können mit 1-phasigem Strom und 230 Volt Spannung betrieben werden. Allerdings muss auch hier die Stromstärke von 16 bzw. 32 Ampere berücksichtigt werden.

Lohnt sich ein eigener Stromtarif fürs E-Auto?
Dieser Frage sind unter anderem Marktforscher von EuPD aus Bonn nachgegangen. Die Antwort: Bei der Wahl eines speziellen Tarifs für die Wallbox lassen sich mehr als 500 Euro pro Jahr im Vergleich zum durchschnittlichen Haushaltsstrompreis sparen. Momentan gibt es 140 Tarife von rund 100 Anbietern, so die Studie. Dabei wird zwischen reinen Autostrom- und Kombitarifen unterschieden. Erstere werden unabhängig vom Haushaltsstrom bezogen, Letztere werden gemeinsam mit dem normalen Tarif abgerechnet und eignen sich vor allem für Wenigfahrer. Von freier Auswahl kann leider keine Rede sein, da die Tarife oft an einen regionalen Versorger gekoppelt sind.

Wallbox installieren: Wie wird die Wallbox angeschlossen?
11- oder 22-kW-Ladestationen für E-Autos benötigen Starkstrom (umgangssprachlich für Dreiphasenwechselstrom/Drehstrom). Die entsprechenden Kabel mit 400 Volt Spannung sollten nur von qualifizierten Fachbetrieben verlegt werden. Von Eigenbauten ist dringend abzuraten. Sie sind lebensgefährlich, und im Schadenfall droht Ärger mit der Versicherung. Die Montage einer Wallbox sollte also nur ein zertifizierter Elektriker übernehmen. Die E-Profis sind am Logo der Elektroinnungen zu erkennen. Auch "kleinere" Wallboxen mit 3,7 oder 7,4 kW sollten nur von Profis angeschlossen werden. Denn sie prüfen vorab, ob die Leitungen für den Betrieb einer Wallbox ausgelegt sind. Zudem ist eine Sicherung der Leitung nötig sowie die Installation eines Fehlerschutz-Schalters. Wichtig: Die Wallbox vor der Montage beim Netzbetreiber anmelden. Hardware-Anbieter und Energieversorger helfen, die individuell passende Lösung zu finden. 22-kW-Boxen benötigen vorab eine Genehmigung des Netzbetreibers.

Wallbox-Kosten: Was kostet die Installation?
Je nach Aufwand kann die Installation einer Wallbox bis zu 2000 Euro kosten.
Basismodelle beginnen bei ca. 500 Euro. Je nach Variante können es auch mehrere Tausend Euro sein. Hinzu kommen die Kosten für die Montage, das sind je nach Anbieter und Voraussetzungen noch mal zwischen 100 und 2000 Euro. Je nach Entfernung zum Sicherungskasten entstehen unterschiedlich hohe Mehrkosten – zum einen abhängig von der benötigten Anzahl von Wand- und Deckendurchbrüchen, zum anderen von der Wahl des passenden Kabels (Länge und Durchmesser). In der Regel vermitteln Anbieter auch einen Installations- und Wartungsservice. Die Kosten müssen Elektroauto-Besitzer aber nicht unbedingt allein tragen.

Wallbox-Förderung: Welche Zuschüsse gibt es?
Ab dem 24. November 2020 gibt es einen staatlichen Zuschuss zur privaten Ladestation. Pro Ladepunkt gibt es dann 900 Euro für Anschaffung, Einbau und Anschluss. Der Antrag wird direkt bei der staatlichen Kfw-Bank gestellt. Voraussetzung ist allerdings der Betrieb der Wallbox mit 100 Prozent Ökostrom sowie eine maximale Ladeleistung von 11 kW.
Bis es so weit ist, gibt es vielerorts aber auch jetzt schon Prämien und Zuschüsse für die Wallbox. Jedoch sind die Prämien häufig an die Stromabnahme von bestimmten Energieversorgern gekoppelt und zudem in der Regel regional begrenzt. Bevor man sich also von einem Bonus locken lässt: Lieber genau nachrechnen, ob dazu nicht der Wechsel in einen deutlich teureren Stromtarif erforderlich ist.
Diese Zuschüsse gibt es für die Wallbox: Der Kauf von Elektroautos wird mit dem Umweltbonus von Bund und Autoherstellern schon seit 2016 unterstützt. So langsam ziehen Länder, Städte und Stromwerke mit Zuschüssen für die Planung und den Einbau privater Ladestationen nach. Allerdings sind diese Zuschüsse oft an Voraussetzungen gekoppelt. Oft gibt es lediglich Zuschüsse auf den Kauf eines Elektroautos, aber nicht auf die Wallbox selbst. Daher sollte man vorher genau nachlesen. Tipp: Auch Freiberufler und Unternehmer können von Förderprogrammen profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) etwa gewährt günstige Kredite für entsprechende Investitionen.

Welches Steckersystem für die Wallbox?
Bei den meisten Elektroautos wird der Typ-2-Stecker eingesetzt. Er ermöglicht auch das Schnellladen.
Bei modernen Elektroautos ist hierzulande der Typ-2-Stecker üblich. Er eignet sich für Ladeleistungen bis 43 kW – die übliche Leistung an öffentlichen Schnellladesäulen. Ältere Modelle sowie viele Autos von asiatischen oder US-Herstellern sind hingegen mit dem Typ-1-Stecker ausgestattet. Der Typ-1-Stecker ist nicht auf Schnellladen ausgelegt und erlaubt Ladeleistungen von maximal 7,4 kW. Einige japanische Modelle haben wiederum andere Steckertypen (z. B. Chademo-Stecker). Wer hier flexibel bleiben will, wählt deswegen am besten eine Wallbox, die kein fest installiertes Kabel hat, sondern ebenfalls eine Steckerbuchse. So kann gegebenenfalls auch ein Adapter-Kabel eingesetzt werden, das mit einem Typ-2-Stecker in die Wallbox eingesteckt und mit einem Typ-1-Stecker (oder einem anderen) mit dem Auto verbunden wird. Wichtig: Bei der Planung sollte auf ausreichende Länge der Kabel geachtet werden.

Stromtarife für Elektroautos:
Ökostrom ist hier ein Muss
Doch damit ein Elektroauto nicht zur CO2-Schleuder wird, kommt es vor allem auf den Strom an, der getankt wird. Es sollte unbedingt Ökostrom sein: Denn werden Elektroautos mit dem herkömmlichen Strommix geladen, dann ist in der Ökobilanz der Unterschied zu den Verbrennern laut ADAC geringer, als man gemeinhin denkt.
Wird zum Beispiel ein Elektro-Kleinwagen mit herkömmlichem Strom geladen, dann müsste es satte 111.000 km fahren, um einen vergleichbaren Diesel in Sachen CO2-Ausstoß zu unterbieten. Anders mit Ökostrom: Damit wird das Ziel schon nach 25.000 km erreicht.
Bei Stromtarifen für Elektroautos spielt der bestehende Stromtarif zuhause also eine wichtige Rolle. Schließlich laden über 80 Prozent der Elektroautobesitzer ihr Fahrzeug in erster Linie daheim oder am Arbeitsplatz. Und das reicht in der Regel auch: Laut einer ADAC-Studie werden in Deutschland durchschnittlich pro Tag 11,5 Kilometer mit dem Auto zurückgelegt.
Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers sieht die Energieversorger in der Verantwortung, spezielle zu entwickeln: „Energieversorger müssen mit neuen Produkten auf das Mobilitätsverhalten sowie den heimischen Stromverbrauch steuernd einwirken und so helfen, die CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. Denn nur mit Ökostrom spart ein E-Auto wirklich CO2.“

Quelle: ADAC, Mennekes, Balzer

Auch das „Alte“ ist vergänglich

Wohnungen mit zweiadrigen Leitungen dürfen nach Mieterwechsel ohne Renovierung nicht mehr weitervermietet werden. Haftung des Vermieters bei alter Elektroinstallation (Elektrische Anlagen teilweise älter wie 50-60zig Jahre)

Immer wieder ergeben sich Fragen im Bereich der Haftung bei Mietwohnungen mit alter Elektroinstallation. Für die technischen Anforderungen ist der VDE (Verein deutscher Elektriker) verantwortlich, der die technischen Normen und Anforderungen festlegt.

Seit dem Jahr 1977 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist die alle 4 Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen die der alten BGV A2 (Neu DGUV Vorschrift 3) unterliegen alle 2 Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt die VDE 0100 Teil 600 fest.

Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen Anlage, so fehlt z.B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte „klassische Nullung“. Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in der Steckdose sind der Schutzleiter und der Neutralleiter gebrückt. Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei Herdanschlussdosen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit dem 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30mA für Räume mit Dusche und/oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.

Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 45 Jahre vergangen sind, fallen diese Anlagen auch nicht mehr unter den sogenannten „Bestandsschutz“, d.h. dass Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei einem Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit alter Elektroinstallation, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.

Während das Nachrüsten eines RCD noch mit verhältnismäßig wenig Aufwand zu bewerkstelligen ist, kann die Generalisierung der Elektrik deutlich Aufwendiger werden. Insbesondere dann, wenn die alten zweiadrigen Leitungen unter Putz verlegt wurden und nicht in Leitungsrohren. Für das Nachrüsten eines RCD ist das Vorhandensein eines separaten Schutzleiters zwingende Voraussetzung, d.h. Anlagen mit klassischer Nullung müssen erst mit einem Schutzleiter versehen werden.

Aber auch bei Wohnungen mit Bestandsmietern ist der Vermieter in der Haftungspflicht. Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft. So will es das Gesetz. Prüfung, Haftung und Beweislast des Vermieters bei Stromschäden wurden schon in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt.

So kann bei einem Stromunfall auch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung einleiten. Kann der Vermieter nicht die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage nachweisen, so kommt es im Regelfall zu einer Verurteilung.

Auch ein Sachversicherer kann bei alten elektrischen Anlagen oder fehlendem Nachweis der regelmäßigen Überprüfung (E-Check) seine Versicherungsleitung verweigern. Besonders kritisch ist dies nicht nur bei Haftpflichtversicherungen, sondern vor allem auch bei Brandschutzversicherungen.

Fall durch eine veraltete elektrische Installation ein Brand verursacht wurde und der Vermieter kann nicht die vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage nachweisen, so kann dies empfindliche Vermögensschäden nach sich ziehen, wenn die Versicherung ihre Möglichkeit nutzt und die Leistung verweigert.

Auch bei Mieterwechsel wird dringend empfohlen, eine Überprüfung der elektrischen Anlage durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Hin und wieder neigen Mieter dazu, unsachgemäße Umbauten der Elektrik vorzunehmen und dies beim Auszug nicht mehr in den Ursprungszustand zurückzuführen. Selbst der Austausch eines Schalters gegen einen Dimmer kann zur Gefahr werden, wenn dies unsachgemäß geschieht.

Trifft ein Fachbetrieb z.B. im Rahmen einer Überprüfung, Reparatur, Umbau oder Erweiterung auf eine elektrische Anlage die nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen der VDE entspricht, so ist er dazu verpflichtet, den Betreiber (also bei Mietwohnungen den Eigentümer bzw. Vermieter) darauf hinzuweisen, dass die elektrische Anlage nicht mehr den Anforderungen entspricht. Erkennt der Fachbetrieb eine Gefahr im Verzug, so ist er berechtigt, die elektrische Anlage sofort stillzulegen, bis der Mangel behoben ist. Gefahr im Verzug ergibt sich z.B. bei zerbröselten Isolierungen oder bei Schmorstellen an den Kabeln bzw. Leitungen oder Verteilungen. Ist die elektrische Anlage noch in klassischer Nullung ausgeführt, ist eine Erweiterung inzwischen Sowieso nicht mehr zulässig, hier ist nur noch eine Generalsanierung erlaubt.

Besonders kritisch ist die Situation im Bundesbeitrittsgebiet. Hier wurden teilweise über den 1.5.1973 hinaus Anlagen mit klassischer Nullung errichtet, manchmal sogar unter Verwendung nicht zugelassener Materialien. So kommt es dort öfter vor, dass auch später errichtete Objekte nicht den Anforderungen genügen und dementsprechend umgerüstet werden müssen.

Oftmals genügt ein Blick in den Sicherungskasten, um sich einen groben Überblick zu verschaffen. Findet man im Sicherungskasten einen etwa 70mm breiten Einsatz mit der Bezeichnung „RCD“ oder „FI-Schutzschalter“, sieht es schon mal gut aus. Vorgeschrieben ist ein RCD mit 30mA Auslösestrom, auf dem RCD ist dieser Wert vermerkt (i Delta n 30mA bzw. 0,03A). Höhere Werte sind nicht zulässig. Vor 1984 wurden gelegentlich auch RCD`s mit Auslösewerten bei 100mA (0,1A) bzw. 500mA (0,5A) eingesetzt. Diese müssen ausgetauscht werden. Ebenso besitzt der RCD eine Test-Taste, beim Drücken derselbigen muss der RCD auslösen. Wenn er das nicht tut ist er wahrscheinlich defekt und muss überprüft werden. Diese Test-Taste ist etwa alle 6 Monate zu drücken.

Ist im Sicherungskasten kein RCD vorhanden, so gibt es die Möglichkeit, das im Bad eine Steckdose mit eingebauten RCD vorhanden ist. Dies erkennt man daran, dass sie am Rand einen Taster „Test“ sowie einen Hebel haben. Es genügt den derzeitigen Anforderungen, wenn im Bad ein solches Gerät an jeder Steckdose vorhanden ist bzw. alle Steckdosen im Bad über den RCD in einer Steckdose mitgesichert sind.

In Alarmbereitschaft sollte man versetzt werden, wenn bei Lichtauslässen (z.B. an der Decke) nur zwei Adern zu sehen sind. In der Regel in den Farben Schwarz und Grau. Ist kein grün/gelber isolierter Leiter zu sehen, so kann man davon ausgehen, dass das Objekt noch in klassischer Nullung ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.

In jedem Fall sollten Sie spätestens beim Mieterwechsel einen Fachbetrieb hinzuziehen und eine Überprüfung nach DIN VDE 0100 Teil 600 (E-Check) durchführen zu lassen.

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